unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Unrichtige Daten (Synonym), Berichtigung (Synonym), Meldedaten (Synonym), Meldebehörde (Synonym), Unvollständige Daten (Synonym), Verarbeitung (Synonym), Vervollständigung (Synonym), Unrichtige Daten (Synonym), Meldebehörde (Synonym), Berichtigung (Synonym), Vervollständigung (Synonym), Verantwortlicher (Synonym), Meldedaten (Synonym), Unvollständige Daten (Synonym), Personenbezogene Daten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.11.2021
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
- zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
- Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
- Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- formloser Antrag der betroffenen Person erforderlich
- Meldedaten sind unvollständig oder nicht korrekt
- zuständige Behörde überprüft die Angaben
- zuständig: Meldebehörde