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unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

Nordrhein-Westfalen 99064002062000, 99064002062000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064002062000, 99064002062000

Leistungsbezeichnung

unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

Leistungsbezeichnung II

personenbezogene Meldedaten berichtigen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unrichtige Daten (Synonym), Berichtigung (Synonym), Meldedaten (Synonym), Meldebehörde (Synonym), Unvollständige Daten (Synonym), Verarbeitung (Synonym), Vervollständigung (Synonym), Unrichtige Daten (Synonym), Meldebehörde (Synonym), Berichtigung (Synonym), Vervollständigung (Synonym), Verantwortlicher (Synonym), Meldedaten (Synonym), Unvollständige Daten (Synonym), Personenbezogene Daten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Informationsfreiheit (064)

Verrichtungskennung

Berichtigung (062)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
  • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

Kosten

keine.

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
  • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
  • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
  • formloser Antrag der betroffenen Person erforderlich
  • Meldedaten sind unvollständig oder nicht korrekt
  • zuständige Behörde überprüft die Angaben
  • zuständig: Meldebehörde

Ansprechpunkt

Die zuständigen Meldebehörden. 

Zuständige Stelle

Meldebehörden

Formulare

keine