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unrichtige personenbezogene Daten

Nordrhein-Westfalen 99064002000000, 99064002000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064002000000, 99064002000000

Leistungsbezeichnung

unrichtige personenbezogene Daten

Leistungsbezeichnung II

falsche personenbezogene Daten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Datenspeicherung (Synonym), Meldedaten (Synonym), Verarbeitung personenbezogener Daten (Synonym), Gespeicherte Daten (Synonym), Korrektur (Synonym), Berichtigung (Synonym), Personenbezogene Daten (Synonym), Personendaten (Synonym), unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Informationsfreiheit (064)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Zu Ihrer Person sind Daten falsch oder unvollständig bei öffentlichen Stellen hinterlegt? Hier erfahren Sie Näheres.

Volltext

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern teilweise personenbezogene Daten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Korrektur dieser gespeicherten Daten verlangen, wenn Sie feststellen, dass diese unvollständig oder falsch sind.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie eine Berichtigung der Daten beantragen möchten, sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Dokumente, die die richtigen oder vollständigen Daten belegen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Das Verfahren für eine Berichtigung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
  • Ein formeller Antrag ist in der Regel nicht vorgeschrieben.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • unrichtige personenbezogene Daten
  • wenn gespeicherte personenbezogene Daten falsch sind, kann die betroffene Person eine Berichtigung beantragen
  • ein Anspruch auf Berichtigung besteht in bestimmten Fällen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden