Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Inhalt
Begriffe im Kontext
Maßnahmenwert (Synonym), Kühltürme (Synonym), Nassabscheider (Synonym), 42. BImSchV (Synonym), Verdunstungskühlanlagen (Synonym), Legionellen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.12.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider sind verpflichtet, Neuanlagen spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen.