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Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Nordrhein-Westfalen 99063043000000, 99063043000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063043000000, 99063043000000

Leistungsbezeichnung

Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Maßnahmenwert (Synonym), Kühltürme (Synonym), Nassabscheider (Synonym), 42. BImSchV (Synonym), Verdunstungskühlanlagen (Synonym), Legionellen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider sind verpflichtet, Neuanlagen spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden