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Landarztquote

Nordrhein-Westfalen 99061046000000, 99061046000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061046000000, 99061046000000

Leistungsbezeichnung

Landarztquote

Leistungsbezeichnung II

Bewerbung um einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Landarztquote NRW

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

LAG NRW (Synonym), Medizinstudium (Synonym), Unterversorgung (Synonym), Arzt Ärztin (Synonym), Landarzt NRW (Synonym), Humanmedizin (Synonym), Landarztgesetz NRW (Synonym), Landarztquote NRW (Synonym), Hausarzt NRW (Synonym), hausärztliche Versorgung (Synonym), Medizin (Synonym), Studium (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen - LAG NRW)

Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG-VO Nordrhein-Westfalen - LAG-VO)

Teaser

Im Rahmen der Landarztquote können Sie einen Studienplatz für Medizin bekommen, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie verpflichten sich, anschließend für 10 Jahre als Hausärztin bzw. Hausarzt in bestimmten Regionen in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten.

Volltext

Sie können sich beim Land Nordrhein-Westfalen um einen Medizinstudienplatz bewerben, wenn Sie als Hausarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen arbeiten werden. Mehr als Ihre Abiturnote zählen sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden, und eine Ausbildung und ggf. Tätigkeit in einem medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Ausbildungsberuf. Zudem ist es von Vorteil, wenn Sie an dem Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilgenommen haben.

Wenn Sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind, erhalten Sie einen Studienplatz an einer der acht Universitäten in der Trägerschaft des Landes in Nordrhein-Westfalen, die Humanmedizin als Studienfach anbieten. Als Gegenleistung verpflichten Sie sich vertraglich, nach dem Medizinstudium je nach Bedarf eine ärztliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zu absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit qualifiziert und anschließend zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Weiterbildung oder zur hausärztlichen Tätigkeit nicht nachkommen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250.000 fällig.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist neben einer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur), dass Sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, EU-Bürger oder solchen gleichgestellt oder aber Bildungsinländer sind, also ein deutsches Abitur haben. Zudem müssen Sie bereit sein, den Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit den vorgenannten Verpflichtungen einzugehen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auswahlverfahren von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Landarztquote NRW
    • zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten in NRW
  • Bei Annahme des Studienplatzes Abschluss eines Vertrags mit dem Land NRW:
    • Medizin studieren
    • Bedarfsabhängige medizinische Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit berechtigt.
    • Als Hausärztin oder Hausarzt in einem untervorsorgten Gebiet in Nordrhein-Westfalen in Vollzeit für zehn Jahre arbeiten
    • bei Vertragsverstoß Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250.000
  • Antragsvoraussetzungen:
    • Hochschulzugangsberechtigung für das Medizinstudium

und

  • deutsche Staatsangehörigkeit
    oder
  • der Antragsteller oder die Antragstellerin oder ihre Familienangehörigen sind Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Staatsbürger Islands, Liechtensteins oder Norwegens 
    oder
  • der Antragsteller oder die Antragstellerin hat eine andere als die oben genannte Staatsbürgerschaft, verfügt aber über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)
  • Auswahlkriterien:
    • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
    • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) (optional)
    • Ausbildungs- oder Tätigkeitszeiten in einem medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Ausbildungsberuf (optional)
    • Sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden
  • Bewerbung über ein Online Bewerberportal und anschließend postalische Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • Landeszentrum Gesundheit NRW

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal