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Semesterbeitrag Erhebung

Nordrhein-Westfalen 99061040111000, 99061040111000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061040111000, 99061040111000

Leistungsbezeichnung

Semesterbeitrag Erhebung

Leistungsbezeichnung II

Den Semesterbeitrag zahlen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gebühr (Synonym), Semesterbeitrag (Synonym), Beitrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Es gelten die jeweiligen Beitragssatzungen des Studierendenwerks und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

Teaser

Die Zahlung des Semesterbeitrags

Volltext

Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser kann an jeder Hochschule etwas unterschiedlich sein. 

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Sozialbeiträgen für die Studierendenschaft und das Studierendenwerk und einen möglichen Verwaltungskostenbeitrag. Zusätzlich werden weitere Leistungen, wie ein obligatorisches Semesterticket, darüber finanziert.

In der Regel erhalten Sie entsprechende Informationen von Ihrer Hochschule: Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können.  

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie wollen sich erstmalig ordnungsgemäß an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen einschreiben oder sind bereits eingeschrieben und wollen sich zum nächsten Semester zurückmelden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Informationen zum zu zahlenden Semesterbeitrag und zum Verfahrensablauf erhalten Sie von Ihrer Hochschule.

Die erfolgte Zahlung ist eine Voraussetzung für die Einschreibung bzw. Rückmeldung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

Frist

Über die Fristen zur Zahlung des Semesterbeitrags informiert Sie Ihre Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie den Semesterbeitrag rechtzeitig zahlen müssen, um für das nächste Semester rückgemeldet und eingeschrieben zu sein.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.

Hinweise

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um den Semesterbeitrag direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erhebung des Semesterbeitrags
  • Den Semesterbeitrag zahlen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

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