Semesterbeitrag Erhebung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Es gelten die jeweiligen Beitragssatzungen des Studierendenwerks und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).
Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser kann an jeder Hochschule etwas unterschiedlich sein.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Sozialbeiträgen für die Studierendenschaft und das Studierendenwerk und einen möglichen Verwaltungskostenbeitrag. Zusätzlich werden weitere Leistungen, wie ein obligatorisches Semesterticket, darüber finanziert.
In der Regel erhalten Sie entsprechende Informationen von Ihrer Hochschule: Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können.
Sie wollen sich erstmalig ordnungsgemäß an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen einschreiben oder sind bereits eingeschrieben und wollen sich zum nächsten Semester zurückmelden.
Informationen zum zu zahlenden Semesterbeitrag und zum Verfahrensablauf erhalten Sie von Ihrer Hochschule.
Die erfolgte Zahlung ist eine Voraussetzung für die Einschreibung bzw. Rückmeldung.
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um den Semesterbeitrag direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.