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Hochschulabschlussdokumente Erstellung

Nordrhein-Westfalen 99061037032000, 99061037032000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061037032000, 99061037032000

Leistungsbezeichnung

Hochschulabschlussdokumente Erstellung

Leistungsbezeichnung II

Ein Hochschulzeugnis erhalten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zeugnis (Synonym), Hochschulzeugnis (Synonym), Abschluss (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Erstellung (032)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 66 HG 

§ 58 KunstHG 

Teaser

Sie möchten ein Hochschulzeugnis erhalten?

Volltext

Haben Sie eine Prüfung, mit der ein Studienabschluss in ihrem Studiengang erworben wird, erbracht, verleiht Ihnen die Hochschule einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad und stellt Ihnen entsprechende Abschlussdokumente aus.

Dazu gehören:

  • ein Zeugnis
  • eine Urkunde

In besonderen Fällen (z.B. Kooperationsstudiengängen) kann es erforderlich sein, beim federführenden Prüfungsamt/-sekretariat einen Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente zu stellen.

Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.

Erforderliche Unterlagen

Abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang.

Voraussetzungen

Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht. 

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sofern im Einzelfall erforderlich (z.B. bei Kooperationsstudiengängen), stellen Sie den entsprechenden Antrag beim für Sie zuständigen Prüfungsamt/-sekretariat an Ihrer Hochschule.

 Anschließend erhalten Sie Ihre Hochschulabschlussdokumente.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

Frist

Grundsätzlich keine, Ausnahmen können in besonderen Fällen bestehen (z.B. bei Kooperationsstudiengängen).

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Hinweise

Sofern ein Antragsverfahren existiert und dieses online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ein Hochschulzeugnis erhalten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Hinweise zum Verfahrensablauf sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.