Hochschulabschlussdokumente Erstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 66 HG
§ 58 KunstHG
Haben Sie eine Prüfung, mit der ein Studienabschluss in ihrem Studiengang erworben wird, erbracht, verleiht Ihnen die Hochschule einen Bachelorgrad oder einen Mastergrad und stellt Ihnen entsprechende Abschlussdokumente aus.
Dazu gehören:
- ein Zeugnis
- eine Urkunde
In besonderen Fällen (z.B. Kooperationsstudiengängen) kann es erforderlich sein, beim federführenden Prüfungsamt/-sekretariat einen Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente zu stellen.
Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.
Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht.
Sofern im Einzelfall erforderlich (z.B. bei Kooperationsstudiengängen), stellen Sie den entsprechenden Antrag beim für Sie zuständigen Prüfungsamt/-sekretariat an Ihrer Hochschule.
Anschließend erhalten Sie Ihre Hochschulabschlussdokumente.
Sofern ein Antragsverfahren existiert und dieses online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).