Studiengebühr Erlass
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beitragsfreistellung (Synonym), Studiengebühr (Synonym), Studienfinanzierung (Synonym), Beitragsfreistellung (Synonym), Studienfinanzierung (Synonym), Studiengebühr (Synonym), Gebührenbefreiung (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
29.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen müssen Sie für Ihr Studium an einer staatlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Hochschule keine Studiengebühren zahlen.
Für spezielle Studienangebote (z.B. Weiterbildungs- oder Verbundstudiengänge) sowie an Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen, ebenso an der FernUniversität in Hagen für die besonderen Kosten des Fernstudiums.
Wie an allen deutschen Hochschulen müssen Sie auch in Nordrhein-Westfalen den sogenannten Semesterbeitrag zahlen.