Immatrikulation Bescheinigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§48 HG NRW
§50 HG NRW
§40 KunstHG
Wenn Sie sich an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen einschreiben möchten, gilt es zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen zu unterscheiden:
In zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen direkt mit den geforderten Unterlagen einschreiben, ggf. nach vorangegangener Bewerbung.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, so dass ein Auswahlverfahren stattfindet. An Kunst- und Musikhochschulen findet generell ein Auswahlverfahren statt.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt: Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf einen Studienplatz inkl. eines erfolgreichen Auswahlverfahrens erhalten Sie von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.
Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.
Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule weitere Nachweise anfordern, wie etwa:
- gültiger Identitätsnachweis (z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung (elektronische Meldung über die Krankenkasse)
- im Falle minderjähriger Bewerberinnen oder Bewerber die Genehmigung der Erziehungsberechtigten
Sie werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens darüber informiert, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung an Ihrer Hochschule beibringen müssen.
Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.
Um ein Studium an einer nordrhein-westfälischen Hochschule aufnehmen zu können, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
Universitäten:
- Allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule.
- eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
- Personen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen):
- Allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Hochschule
- eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfung oder
- Personen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben können beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule.
Kunst-/Musikhochschulen:
Für das Studium an Kunst-/Musikhochschulen können besondere Voraussetzungen gelten (Begabtenprüfung). Bitte erkunden Sie sich direkt bei der entsprechenden Hochschule.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Im Zweifel wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule bzw. die Studienberatung.
Sie erhalten von der betreffenden Hochschule einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibung und damit die Aufnahme an der Hochschule erfolgt dann innerhalb einer Frist auf Ihren Antrag hin.
Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studierendenausweis/eine Chipkarte, außerdem steht Ihnen eine Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester zur Verfügung.
Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich zurückmelden; hierzu ist die Errichtung des Semesterbeitrags die Voraussetzung (siehe LeiKa „Semesterbeitrag Erhebung“).
Bitte beachten Sie immer die Informationen, geforderten Unterlagen und Fristen der jeweiligen Hochschule zu den jeweiligen Studiengängen.
Sofern das Antragsverfahren online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).
Sie haben die Möglichkeit, von einer Einschreibung / Immatrikulation innerhalb bestimmter Fristen auf Antrag wieder zurück zu treten. Bei einem Rücktritt innerhalb der vorgesehenen Frist gelten Sie als nicht eingeschrieben.