Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Exmatrikulation Bescheinigung

Nordrhein-Westfalen 99061002022000, 99061002022000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061002022000, 99061002022000

Leistungsbezeichnung

Exmatrikulation Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Das Studium beenden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Abmeldung (Synonym), Exmatrikulation (Synonym), Ende des Studiums (Synonym), Studium (Synonym), Beendigung des Studiums (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§51 HG NRW

§43 KunstHG 

Teaser

Sie möchten eine Bescheinigung über die Beendigung Ihres Studiums erhalten?

Volltext

Durch eine Exmatrikulation wird Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule beendet. 

Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann die Exmatrikulation auch mit sofortiger Wirkung erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag müssen ggf. entsprechende Unterlagen beigefügt werden. Wegen der konkret benötigten Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Voraussetzungen

In einigen Fällen werden Sie automatisch exmatrikuliert, z.B. in den folgenden:

  • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
  • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
  • Fehlender Krankenversicherungsnachweis.
  • Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.

Für die Exmatrikulation auf eigenen Wunsch bestehen grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen.

Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation z.B. in folgenden Fällen:

  • Sie wechseln den Studienort.
  • Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.

Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

In den oben unter „Voraussetzungen“ genannten Fällen erfolgt die Exmatrikulation automatisch. 

Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie bei Ihrer Hochschule beantragen und begründen.

Sie erhalten eine Bestätigung der Exmatrikulation.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

Frist

Hinweise zu eventuellen Fristen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Hinweise

Sofern das Antragsverfahren online durchgeführt wird, ist ein entsprechendes Nutzerkonto zu verwenden (siehe Webseiten der Hochschule).

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Exmatrikulation direkt an die zuständige Stelle  [HS1]  der jeweiligen Hochschulen.

  [HS1] Die „zuständige Stelle“ ergibt sich aus der Verlinkung auf die jeweilige Hochschule.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Exmatrikulation direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über die Beendigung des Studiums
  • Ende des Studiums

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.