Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

Nordrhein-Westfalen 99061001116000, 99061001116000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061001116000, 99061001116000

Leistungsbezeichnung

Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

Leistungsbezeichnung II

Ein Urlaubssemester beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Unterbrechung des Studiums (Synonym), Beurlaubung (Hochschule) (Synonym), Urlaubssemester (Synonym), Unterbrechung (Synonym), Beurlaubung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Beurlaubung (116)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie möchten Ihr Studium unterbrechen bzw. ein Urlaubssemester beantragen?

Volltext

Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigen Gründen unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.

Eine Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters und ist für jedes Semester erneut zu beantragen.

Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.

Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in bestimmten Fällen (siehe Rechtsgrundlage)

  • an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
  • Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
  • Hochschuleinrichtungen nutzen.

Für die Frage, ob im konkretenUrlaubssemester eine vorgenannte Ausnahme vorliegt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.

Die wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise können sich aus der Einschreibungsordnung Ihrer Hochschule ergeben. Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Voraussetzungen

Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:

  • Auslandsstudium
  • Mutterschafts- und Erziehungszeiten
  • Krankheit
  • Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
  • betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
  • ein Praktikum, das dem Studienzweck dient
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Sonstige Gründe

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurlaubung bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen (siehe „erforderliche Unterlagen“). 

Über die Genehmigung des Urlaubssemesters erhalten Sie eine Bestätigung, bzw. an vielen Hochschulen können Sie den Status Ihres Antrags im Online-Portal der Hochschule einsehen. 

Eventuelle Sonderregelung zur Ablegung von Prüfungsleistungen während des Urlaubssemesters klären Sie direkt mit Ihrer Hochschule.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

Frist

Die Beurlaubung ist grundsätzlich während der Frist für die Rückmeldung unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu beantragen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Hinweise

Es gibt keine „allgemeingültigen Besonderheiten“. Die Thematik sollte direkt mit jeder Hochschule besprochen werden.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Beurlaubung direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unterbrechung des Studiums beantragen
  • Ein Urlaubssemester beantragen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.