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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Nordrhein-Westfalen 99060013080000, 99060013080000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060013080000, 99060013080000

Leistungsbezeichnung

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Integrationshilfe (Synonym), Hilfe zur Erziehung (Synonym), Seelische Gesundheit (Synonym), Jugendliche (Synonym), Psychologische Hilfe Jugendliche (Synonym), Kinder (Synonym), Junge Menschen (Synonym), Eingliederungshilfe Kinder (Synonym), Eingliederungshilfe (Synonym), Eingliederungshilfe Jugendliche (Synonym), Psychologische Hilfe Kinder (Synonym), Teilhabe (Synonym), Soziale Rehabilitation (Synonym), Beeinträchtigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hilfe zur Erziehung (060)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Behinderung (1130300)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Teaser

Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.

Volltext

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

  • Angststörung,
  • Depression,
  • Psychose,
  • Autismus,
  • ADHS oder
  • eine Essstörung

sein. 

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

  • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
  • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
  • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung
  • Unterteilung der Einteilung der Eingliederungshilfen in 4 Gruppen:
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • verschiedene Formen von Eingliederungshilfen sind möglich
  • zuständig: örtlich zuständiges Jugendamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden