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Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Nordrhein-Westfalen 99055031011000, 99055031011000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99055031011000, 99055031011000

Leistungsbezeichnung

Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Leistungsbezeichnung II

Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Änderung der Erlaubnis (Synonym), Gemeinschaftslizenz Änderung (Synonym), Erlaubnisurkunde (Synonym), Güterkraftverkehr (Synonym), Gewerblicher Güterkraftverkehr (Synonym), Gemeinschaftslizenz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Güterverkehr (055)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen und eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen. 

Volltext

Ändern sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz wesentliche Dinge im Unternehmen, so müssen Sie die zuständige Behörde darüber informieren und in bestimmten Fällen eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen.  

Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:  

  • Wechsel des Inhabers oder des Geschäftsführers
  • Wechsel des Verkehrsleiters
  • Änderung des Betriebssitzes 
  • Änderungen der Rechtsform 

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, welche die Änderungen belegen z.B. bei

  • Wechsel des Verkehrsleiters: 
    • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses 
    • Kopie des Nachweises über die fachliche Eignung (Bescheinigung der IHK über bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder Nachweis einer min. 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen) 
    • Nachweis über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Verkehrsleiter, wenn dieser nicht der Unternehmer selbst ist (Arbeitsvertrag) 
    • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)  
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister 
  • Berichtigung wegen Adressänderung, Rechtsform:
    • Angaben zu den Änderungen 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

1.3 Berichtigung/Änderung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie        

Gebühr: EUR 40 - 100 

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Änderung der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen. 
  • Ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde erforderlich, so müssen Sie die Erlaubnisurkunde und deren Ausfertigungen vorlegen 
  • Die Erlaubnisurkunde wird bei Nachweis der entsprechenden Änderungen berichtigt bzw. geändert. 

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Frist

Änderungen sind innerhalb von 28 Tagen der zuständigen Behörde mitzuteilen. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung 
  • Bestimmte Änderungen (z.B. Wechsel des Verkehrsleiters, Änderung der Unternehmensadresse) müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden  
  • In bestimmten Fällen ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz notwendig 
  • zuständig: die für den Betriebssitz zuständige Verkehrsbehörde 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden