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Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Nordrhein-Westfalen 99050180020000, 99050180020000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050180020000, 99050180020000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pornodreh (Synonym), Geschäftsführung (Synonym), Stundenhotel (Synonym), Zimmervermietung (Synonym), Stellvertretungserlaubnis (Synonym), Love Mobile (Synonym), Saunaclub (Synonym), Stellvertretung Verlängerung (Synonym), Sex-Veranstaltung (Synonym), Escortagentur (Synonym), Sadomasochismus (Synonym), Laufhaus (Synonym), Modellwohnung (Synonym), Call-Boy (Synonym), BDSM Club (Synonym), Call-Girl (Synonym), Escortservice (Synonym), Horizontales Gewerbe (Synonym), Sexclub (Synonym), Bordell (Synonym), Tantra Studio (Synonym), Wellnessclub (Synonym), Thai-Massage Studio (Synonym), Sexparty (Synonym), Happy End (Synonym), Prostitution (Synonym), Steige (Synonym), Sado-Maso (Synonym), Sex Club (Synonym), SM (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie über eine befristete Stellvertretungserlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
  • Name und Vorname der zu überprüfenden Person.
  • Die zu überprüfende Person muss ggf. die Antragstrecke „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“ bearbeiten.
  • Eine bestehende Erlaubnis gem. § 12 ProstSchG oder ein Antrag gem. § 12 ProstSchG muss über eine Anbindung zum Antrag auf Stellvertreter Erlaubnis verfügen.

Voraussetzungen

  • Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Stellvertretungserlaubnis sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.

Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vor Ablauf der Erlaubnis.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch einen Stellvertreter ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung
  • Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
  • Wurde die Stellvertretungserlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden
  • Voraussetzung: maßgeblichen Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt
  • zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden