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Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für Medizinprodukte exkl. In-Vitro-Diagnostika - nicht aktiv

Nordrhein-Westfalen 99050178012003, 99050178012003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050178012003, 99050178012003

Leistungsbezeichnung

Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für Medizinprodukte exkl. In-Vitro-Diagnostika - nicht aktiv

Leistungsbezeichnung II

Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive Medizinprodukte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Beglaubigung (Länderspezifisch) (Synonym), Legalisierung Länderspezifisch (Synonym), Bescheinigung § 10 MPDG (Synonym), Exportzertifikate für Medizinprodukte (Synonym), FSC (Synonym), Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten (Synonym), Ausfuhr von Medizinprodukten (Synonym), Medizinprodukte (Synonym), Exportzertifikate für Medizinprodukte (Synonym), MDR (Synonym), Freiverkaufszertifikat (Synonym), MDR (Synonym), Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten (Synonym), Medizinprodukte (Synonym), FSC (Synonym), Exportbescheinigung (Synonym), Apostille Länderspezifisch (Synonym), Bescheinigung § 10 MPDG (Synonym), Exportbescheinigung (Synonym), Apostille (Länderspezifisch) (Synonym), Legalisierung (Länderspezifisch) (Synonym), Freiverkaufszertifikat (Synonym), Beglaubigung Länderspezifisch (Synonym), Free Sales Certificate (Synonym), Ausfuhr von Medizinprodukten (Synonym), Free Sales Certificate (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

aktiv

SDG Informationsbereiche

  • Feststellung der geltenden Normen, technischen Spezifikationen und Zertifizierung der Produkte

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

02.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

Artikel 60 Medical Device Regulation (MDR) - Verordnung (EU) 2017/745

VERORDNUNG (EU) 2017/745 Artikel 11 für EU-Bevollmächtigten 

Teaser

Als Hersteller von Medizinprodukten oder dessen Bevollmächtigter, können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.

Volltext

Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes und möchte dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach § 10 MPDG aus. 

Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

Erforderliche Unterlagen

  • Konformitätserklärung
  • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
  • Produktliste

Voraussetzungen

  • Produkt muss nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes in Verkehr gebracht werden
  • Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für Medizinprodukte stellen

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW). Tarifstelle 12.1.6.2.9

Verfahrensablauf

  1. Sie reichen Ihren Antrag ein
  2. Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen
  3. Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
  4. Die zuständige Behörde stellt die Bescheinigung aus

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 MPDG enthalten keine Befristungen. Sie bestätigt den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung entscheidet jedes Empfängerland selbst.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch nach VwVfG gegen Ablehnung eines Antrags und die Gebührenerhebung

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden