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Freiverkaufszertifikate für aktive In-vitro Diagnostika beantragen

Nordrhein-Westfalen 99050178012002, 99050178012002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050178012002, 99050178012002

Leistungsbezeichnung

Freiverkaufszertifikate für aktive In-vitro Diagnostika beantragen

Leistungsbezeichnung II

Freiverkaufszertifikate für aktive In-vitro Diagnostika beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Exportbescheinigung (Synonym), Beglaubigung (Länderspezifisch) (Synonym), Exportzertifikate für Medizinprodukte (Synonym), Free Sales Certificate (Synonym), Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten (Synonym), IVDR (Synonym), Bescheinigung § 10 MPDG (Synonym), In-vitro Diagnostika (Synonym), FSC (Synonym), Free Sales Certificate (Synonym), Exportbescheinigung (Synonym), Apostille (Länderspezifisch) (Synonym), Exportzertifikate für Medizinprodukte (Synonym), FSC (Synonym), Apostille Länderspezifisch (Synonym), Beglaubigung Länderspezifisch (Synonym), IVDR (Synonym), Bescheinigung § 10 MPDG (Synonym), Ausfuhr von Medizinprodukten (Synonym), Freiverkaufszertifikat (Synonym), Freiverkaufszertifikat (Synonym), Legalisierung (Länderspezifisch) (Synonym), In-vitro Diagnostika (Synonym), Legalisierung Länderspezifisch (Synonym), Ausfuhr von Medizinprodukten (Synonym), Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

aktiv

SDG Informationsbereiche

  • Feststellung der geltenden Normen, technischen Spezifikationen und Zertifizierung der Produkte

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

02.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)

Artikel 55 In-vitro Diagnostika Regulation (IVDR) - Verordnung (EU) 2017/746 

Verordnung (EU) 2017/746 Artikel 11 für EU-Bevollmächtigte

Teaser

Als Hersteller von In-vitro Diagnostika oder dessen Bevollmächtigter, können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.

Volltext

Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/746 eines In-vitro Diagnostikums und möchte dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach § 10 MPDG aus. 

Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

Erforderliche Unterlagen

  • Konformitätserklärung
  • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
  • Produktliste

Voraussetzungen

  • Produkt muss nach Artikel 5 Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/746 eines In-vitro Diagnostikums in Verkehr gebracht werden
  • Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für In-vitro-Diagnostika stellen

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW). Tarifstelle 12.1.6.3.9.

Verfahrensablauf

  1. Sie reichen Ihren Antrag ein
  2. Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen
  3. Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
  4. Die zuständige Behörde stellt die Bescheinigung aus

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Frist

Die Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 MPDG enthalten keine Befristungen. Sie bestätigt den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung entscheidet jedes Empfängerland selbst.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch nach VwVfG gegen die Ablehnung eines Antrags und die Gebührenerhebung

Kurztext

  • Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für In-Vitro-Diagnostika - aktiv
  • Freiverkaufszertifikate werden ausschließlich für Medizinprodukte und In-vitro Diagnostika ausgestellt.
  • Ein Freiverkaufszertifikat kann nur vom Hersteller bzw. vom europäischen Bevollmächtigten mit Sitz in der Bundesrepublik beantragt werden.
  • Die beantragten Medizinprodukte und In-vitro Diagnostika müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und CE-gekennzeichnet sein.
  • Innerhalb der EU und den zugehörigen Vertragsstaaten sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte und In-vitro Diagnostika ohne behördliche Bestätigung verkehrsfähig. D.h. es wird kein Freiverkaufszertifikat ausgestellt.
  • Gebührenpflichtige Leistung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden