Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Sperrung

Nordrhein-Westfalen 99050159063000, 99050159063000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050159063000, 99050159063000

Leistungsbezeichnung

Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Sperrung

Leistungsbezeichnung II

Institutionenkarte (SMC-B) im Gesundheitswesen sperren lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

SMC-B (Synonym), Vertrauensdiensteanbieter (Synonym), Gesundheitsfachberufe (Synonym), Praxiskarte (Synonym), Institutionenkarte (Synonym), Heilberufe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Sperrung (063)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Teaser

Wenn Sie die Institutionenkarte (SMC-B) Ihres Instituts sperren lassen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Volltext

Der Institutionsausweis (SMC-B) ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Ihren Institutionsausweis (SMC-B) können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter sperren, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für die Sperrung das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Die Institutionenkarte (SMC-B) wurde bereits herausgegeben.

Kosten

Kosten fallen ggf. beim Vertrauensdiensteanbieter an.

Verfahrensablauf

Sie veranlassen die Sperrung der SMC-B im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen

Frist

Während der Gültigkeitsdauer der SMC-B

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe, Sperrung
  • Sperrung der Institutionenkarte (SMC-B) erfolgt direkt beim Vertrauensdiensteanbieter, der die SMC-B produziert hat

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein