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Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Umtausch

Nordrhein-Westfalen 99050159051000, 99050159051000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050159051000, 99050159051000

Leistungsbezeichnung

Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Umtausch

Leistungsbezeichnung II

Institutionenkarte (SMC-B) im Gesundheitswesen umtauschen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vertrauensdiensteanbieter (Synonym), Praxiskarte (Synonym), SMC-B (Synonym), Institutionenkarte (Synonym), Gesundheitsfachberufe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Umtausch (051)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Teaser

Wenn Sie die Institutionenkarte (SMC-B) Ihres Instituts bei einem Defekt umtauschen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

Volltext

Der Institutionsausweis (SMC-B) ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Ihren Institutionsausweis (SMC-B) können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für den Umtausch das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Institutionenkarte (SMC-B) wurde herausgegeben
  • Defekte Institutionenkarte (SMC-B)

Kosten

Die Kosten werden vom Vertrauensdiensteanbieter festgelegt.

Verfahrensablauf

Sie beantragen den Umtausch der SMC-B im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

Frist

Während der Gültigkeitsdauer der SMC-B

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Umtausch der Institutionenkarte (SMC-B) erfolgt direkt beim Vertrauensdiensteanbieter, der die SMC-B produziert hat
  • Umtausch erfolgt nicht bei einer Behörde
  • Umtausch wird vom Bürger selbständig über das Antrags-/Kundenportal des Vertrauensdiensteanbieters veranlasst

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein