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Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

Nordrhein-Westfalen 99050159020000, 99050159020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050159020000, 99050159020000

Leistungsbezeichnung

Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

elektronische Institutionenkarte (Synonym), Physiotherapie (Synonym), nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe (Synonym), Pflegeheim (Synonym), Gesundheitspflege (Synonym), Geburtshilfe (Synonym), Institutionenkarte (Synonym), SMC-B (Synonym), Verlängerung (Synonym), Ergotherapie (Synonym), elektronischer Institutionsausweis (Synonym), Krankenpflege (Synonym), elektronische Institutionenkarte (Synonym), Logopädie (Synonym), Pflege (Synonym), Physiotherapieeinrichtung (Synonym), Physiotherapieeinrichtung (Synonym), Pflegestätte (Synonym), Physiotherapie (Synonym), Heilberuf (Synonym), Pflegeeinrichtung (Synonym), Betriebstätte (Synonym), Podologie (Synonym), Altenpflege (Synonym), Praxiskarte (Synonym), Podologische Praxis (Synonym), elektronischer Institutionsausweis (Synonym), Institutionenkarte (Synonym), Betriebstätte (Synonym), Psychotherapierpraxis (Synonym), nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe (Synonym), Praxiskarte (Synonym), Altenpflege (Synonym), Gesundheitspflege (Synonym), Heilberuf (Synonym), Geburtshilfeeinrichtung (Synonym), Geburtshilfe (Synonym), SMC-B (Synonym), Geburtshilfeeinrichtung (Synonym), Ergotherapiepraxis (Synonym), Pflege (Synonym), Logopädische Praxis (Synonym), Pflegestätte (Synonym), Telematikinfrastruktur (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.07.2024

Fachlich freigegeben durch

d-NRW Ressort d-NRW Ressort 2024-07-08

Teaser

Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Heilmittelerbringereinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen. Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Heilmittelerbringereinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Volltext

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für 

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
  • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen
  • Ergotherapiepraxen
  • Logopädische Praxen
  • Podologische Praxen

Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für 

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
  • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen
  • Ergotherapiepraxen
  • Logopädische Praxen
  • Podologische Praxen

Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
  • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
  • Nummer der alten SMC-B
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
  • ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
  • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
  • Nummer der alten SMC-B
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
  • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
  • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
  • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
  • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
  • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 40€
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B. Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.

Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Heilmittelerbringereinrichtung online verlängern:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Heilmittelerbringereinrichtung online verlängern:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
2 Wochen bis 4 Wochen 2 Wochen bis 4 Wochen

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Geltungsdauer 5 Jahre Geltungsdauer 5 Jahre

Weiterführende Informationen

Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) https://www.egbr.de/ Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) https://www.egbr.de/

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Institutionenkarte (SMCB) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung
  • elektronische Institutionenkarte SMCB (Security Module Card Typ B) ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen
  • Zugang für Institutionen mit Gesundheitsfachberufstätigen, die nicht in Kammern organisiert sind, darunter
    • Pflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen
    • Ergotherapiepraxen
    • Logopädische Praxen
    • Podologische Praxen
  • Verlängerung beziehungsweise Folgekarte kann beantragt werden
  • erneuter Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) notwendig
  • Antrag der SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach Eintrag in das eGBR
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • Gültigkeit der Karte: 5 Jahre
  • zuständig: elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
  • Institutionenkarte (SMCB) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung
  • elektronische Institutionenkarte SMCB (Security Module Card Typ B) ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen
  • Zugang für Institutionen mit Gesundheitsfachberufstätigen, die nicht in Kammern organisiert sind, darunter
    • Pflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen
    • Ergotherapiepraxen
    • Logopädische Praxen
    • Podologische Praxen
  • Verlängerung beziehungsweise Folgekarte kann beantragt werden
  • erneuter Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) notwendig
  • Antrag der SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach Eintrag in das eGBR
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • Gültigkeit der Karte: 5 Jahre
  • zuständig: elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Ausstellung einer Folgepraxiskarte (SMC-B) an Leistungserbringerinstitutionen (z.B. Physiotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen) von Heilberufler/innen, die nicht in Kammern organisiert sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.egbr.de

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden