Unterrichtungsnachweis bekommen, um Spielgeräte aufzustellen
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Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.
Um Spielautomaten aufzustellen, brauchen Sie eine Erlaubnis. „Aufstellen“ heißt, dass Sie einen Automaten betreiben und damit Geld verdienen, beispielsweise in Ihrer Gaststätte. Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer besucht haben.
Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Die Unterrichtung umfasst folgende Sachgebiete:
- Gewerbeordnung und Spielverordnung
- Spielhallenrecht der Länder
- Jugendschutzrecht
Neben Gewerbetreibenden sind auch Mitarbeiter zur Teilnahme verpflichtet. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.
Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zu einem passenden Termin zur Unterrichtung an
- Sie besuchen die Unterrichtung. Die Unterrichtung dauert 56 Stunden
- Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später per Post
Die Bescheinigung müssen Sie dann bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer einen Widerspruch oder direkt beim Verwaltungsgericht eine Klage zu erheben.
- Aufsteller von Spielgeräten benötigen einen Unterrichtungsnachweis, der gewährleistet, dass Gewerbetreibende und Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen
- Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK)
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung