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Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe

Nordrhein-Westfalen 99050093000000, 99050093000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050093000000, 99050093000000

Leistungsbezeichnung

Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pfandrecht (Synonym), Pfandgläubiger (Synonym), Pfandkredit (Synonym), Pfandschein (Synonym), Pfandleiher (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

6 Monate

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden