Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Pfandrecht (Synonym), Pfandgläubiger (Synonym), Pfandkredit (Synonym), Pfandschein (Synonym), Pfandleiher (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.