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Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

Nordrhein-Westfalen 99050043006000, 99050043006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050043006000, 99050043006000

Leistungsbezeichnung

Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Erteilung der für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes erforderlichen Genehmigung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 4 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Betrieb von Energieversorgungsnetzen ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes auf Dauer zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

Handelsregisterauszug des Antragstellers
Darstellung der Organisationsstruktur des Antragstellers und Übersicht des tätig werdenden Personals mit Ausbildungsbeschreibungen, gegebenenfalls auch für Dienstleister
gegebenenfalls Pachtvertrag oder andere Nutzungsvereinbarung, Dienstleistungs- bzw. Geschäftsführungsvertrag (je nach vertraglicher Ausgestaltung des Netzbetriebs)
gegebenenfalls Wartungsvertrag mit Drittunternehmen
Kartographische Darstellung des Netzverlaufs
Übersicht / Beschreibung der technischen Anlagen
Nachweis über die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.,
zum Beispiel durch Vorlage einer Bestätigung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM-Bestätigung) gemäß VDE-AR-N 4001 (S 1000) beim Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen oder des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch
wissenschaftlicher Verein, zum Beispiel durch Vorlage einer Bestätigung des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM-Bestätigung) gemäß DVGW Arbeitsblatt G 1000 beim Betrieb von Gasversorgungsnetzen
Darlegung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung, Störungsbehebung)
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses (bei Neugründung: Eröffnungsbilanz, Wirtschaftsplan und mittelfristige Finanzplanung)

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss durch die vorgenannten Unterlagen darlegen und ggfs. nachweisen, dass er dauerhaft zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in der Lage ist.

Kosten

Die Entscheidung ist gebührenpflichtig, der Gebührenrahmen beträgt zwischen 500 € und 100.000 €.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss einen formlosen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes bei der Energieaufsichtsbehörde stellen. Die o.g. Unterlagen sind beizufügen, bei Unvollständigkeit können sie auch nachgereicht werden. Die Energieaufsichtsbehörde prüft zunächst den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Sodann nimmt sie Kontakt mit dem Antragsteller auf und bespricht mit ihm das weitere Vorgehen und Verfahren.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Monate

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Es gibt keine Formulare, der Antrag kann formlos gestellt werden.

https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/mwide_merkblatt_genehmigung_betrieb_energieversorgungsnetz.pdf