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Spielhallenerlaubnis beantragen

Nordrhein-Westfalen 99050028005000, 99050028005000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050028005000, 99050028005000

Leistungsbezeichnung

Spielhallenerlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Spielhallenerlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Glücksspielautomat (Synonym), Glücksspielhalle (Synonym), Spielhalle (Synonym), Glücksspiel (Synonym), Spielautomaten (Synonym), Spielhölle (Synonym), Spielautomat (Synonym), Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Synonym), Spielothek (Synonym), Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit (Synonym), Spielhallenerlaubnis (Synonym), Spielcasino (Synonym), Casino (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
Auch wenn Ihr Unternehmen der  Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich. 
Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
  • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

Voraussetzungen

  • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
  • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
  • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
  • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

Kosten

  • 500 EUR bis 1.500 EUR
  • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
  • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

6 bis 8 Wochen

Frist

Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Spielhallenerlaubnis beantragen
  • Für den gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle oder eines Unternehmens, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient
  • ist eine Erlaubnis erforderlich
  • zuständiges Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden