Rodung von Waldflächen Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 39 Landesforstgesetz (LFoG)
- Wald dürfen Sie nur mit Genehmigung der Forstbehörde in eine andere Nutzungsart umwandeln.
- Der Antrag ist vor Durchführung der Waldumwandlung zu stellen und die Entscheidung über die Genehmigung oder Versagung abzuwarten.
- - Anträge auf die Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung nehmen die zuständigen Forstämter entgegen.
- Kann die Waldumwandlung genehmigt werden, sind verlorengehende Waldfunktionen auszugleichen. Dies geschieht meist durch die Aufforstungen von Flächen die bislang kein Wald sind.
- Bevor ein Antrag gestellt wird, empfehlen wir die beabsichtigte Waldumwandlung mit dem zuständigen Regionalforstamt zu besprechen. Oft kann das Forstamt dann im Sinne einer überschlägigen Prognose Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit und zum Kompensationsumfang geben.
- Antrag auf Genehmigung einer dauerhaften Umwandlung von Wald
- Karte, auf der die Umwandlungsfläche eingezeichnet ist
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit dem Antrag der Waldbesitzenden oder einer bevollmächtigten Person. Die Forstbehörde muss zunächst andere Behörden über den Antrag informieren, die dann Stellung nehmen können. Der Kreis oder die kreisfreie Stadt und die Flurbereinigungsbehörde werden immer informiert. Die Regionalplanungsbehörde und die Landwirtschaftskammer nur, wenn deren Belange betroffen sind.
Die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit fällt, wenn die Forstbehörde die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzenden sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen hat.
Dafür muss der Waldbesitzer darlegen, dass ihn eine Versagung der Genehmigung unzumutbar beeinträchtigt. Darüber hinaus muss er darlegen, dass die angedachte neue Nutzungsart nur auf einer Waldfläche möglich ist.
- Waldumwandlung in eine andere Nutzungsart nur mit Genehmigung der Forstbehörde
- Antragstellung vor Durchführung der Waldumwandlung
- Entscheidung über die Genehmigung oder Versagung ist abzuwarten
- Anträge auf die Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung sind an die zuständigen Forstämter richten
Antrag auf Genehmigung einer dauerhaften Umwandlung von Wald