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Erstaufforstung Genehmigung Fristverlängerung

Nordrhein-Westfalen 99048003006001, 99048003006001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048003006001, 99048003006001

Leistungsbezeichnung

Erstaufforstung Genehmigung Fristverlängerung

Leistungsbezeichnung II

Beantragung einer Fristverlängerung für eine bereits erteilte Genehmigung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fristverlängerung Forstbehörde (Synonym), Fristverlängerung Neuanlage von Wald (Synonym), Fristverlängerung Genehmigung (Synonym), Fristverlängerung Waldumwandlung (Synonym), Fristverlängerung Wegebauanzeige (Synonym), Fristverlängerung Erstaufforstung (Synonym), Fristverlängerung Schlagabraum (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Forst (048)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

Fristverlängerung

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie eine Fristverlängerung für eine Genehmigung benötigen, können Sie einen Antrag bei der Forstbehörde stellen, welche diese erteilt hat. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Verstreicht die Frist, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss.

Bei Maßnahmen welche unter Genehmigungsvorbehalt der Forstbehörde stehen, erlischt die Genehmigung mit Ablauf der gesetzten Frist zur Durchführung.

Die die erfolgte Umsetzung zur gesetzten Frist kann vielfältige Ursachen haben. Verstreicht die Frist und soll die Maßnahme trotzdem umgesetzt werden, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss. 

Die Fristverlängerung ist nur vor dem Ablauf der ursprünglichen Frist möglich.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, welcher mindestens die folgenden Angaben enthalten muss:
- Angaben zur Person (Name, Anschrift, Kontakt)
- Art des Verfahrens
- Akten- bzw. Vorgangszeichen des Bescheids, auf welchen sich die beantragte Fristverlängerung bezieht
- Begründung, warum die Frist verlängert werden soll

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Verlängerung der Frist ist kostenpflichtig. Grundlage hierfür ist die Tarifstelle 30.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die konkrete Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung oder dem wirtschaftlichen Wert der Fristverlängerung (vgl. § 9 Gebührengesetz NRW)

Verfahrensablauf

Nach Einreichung einer Fristverlängerung prüft die Forstbehörde, ob die Genehmigungsvoraussetzungen für die Maßnahme weiterhin bestehen. Bestehen die Voraussetzungen weiterhin, erlässt die Forstbehörde einen Änderungsbescheid, in dem die neue Frist bekanntgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Forstbehörde den Antrag entweder ablehnen oder weitere Nebenbestimmungen hinzufügen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verlängerung einer bereits erteilten Genehmigung der Forstbehörde
  • Die ursprüngliche Genehmigung ist befristet, diese Frist soll nun verlängert werden.
  • zuständig: Regionalforstamt des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

(vorhandenes Muster ist bisher nur im Intranet abrufbar)
Formloser Antrag bei jeweilig zuständigen Regionalforstamt