Erstaufforstung Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 41 Landesforstgesetz (LFoG)
§ 42 Landesforstgesetz (LFoG)
§ 10 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
§ 30 BgB
§ 34 BgB
§ 43 Landesnaturschutzgesetz
Flurbereinigungsgesetz
§ 30 Abs.2 Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz
Web Portal „NRW Umweltdaten vor Ort“
Erstaufforstung
Für die Neuanlage von Wald (Erstaufforstung) benötigen Sie gem. § 41 Landesforstgesetz NRW eine Genehmigung der Forstbehörde.
Bei der Entscheidung hat die untere Forstbehörde die Belange der Allgemeinheit sowie die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen der Besitzer untereinander und gegeneinander abzuwägen.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Ziele und Erfordernisse der Raumordnung der Aufforstung entgegenstehen oder wenn die bestimmungsgemäße Nutzung der benachbarten Grundstücke nicht mehr gewährleistet ist.
Handelt es sich bei der Erstaufforstung um ein Vorhaben, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, muss das Genehmigungsverfahren den Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen.
- Antrag auf Genehmigung einer Erstaufforstung
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit dem Antrag der Waldbesitzenden oder einer bevollmächtigten Person. Die Forstbehörde muss zunächst andere Behörden über den Antrag informieren, die dann Stellung nehmen können. Der Kreis oder die kreisfreie Stadt und die Flurbereinigungsbehörde werden immer informiert. Die Regionalplanungsbehörde und die Landwirtschaftskammer nur, wenn deren Belange betroffen sind.
- Die Neuanpflanzung von Wald muss genehmigt werden.
- Die Genehmigung erteilt die Forstbehörde.
- Anträge auf die Erteilung einer Erstaufforstungsgenehmigung nehmen die zuständigen Regionalforstämter entgegen.
- Die Aufforstung kann nicht genehmigt werden, wenn Belange der Raumordnung, des Naturschutzes oder der Agrarstruktur entgegenstehen.
- Antrag auf Genehmigung einer Erstaufforstung