Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Löschung
Inhalt
Löschung aus dem Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzter
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Eintragung in Register (2020100)
- Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
Fachlich freigegeben am
03.03.2021
Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Mit der Löschung von Eintragungen soll das Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Angaben im Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis können aus unterschiedlichen Gründen zu korrigieren oder zu entfernen sein. Um das Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer auf dem aktuellen Stand zu halten, sind in bestimmten Fällen Löschungen erforderlich. Da die Aufnahme in das Verzeichnis mit der allgemeinen Beeidigung bzw. Ermächtigung einhergeht, wird der Eintrag gelöscht, wenn die allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung nicht mehr besteht.
https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/anschriften/dolmetscher__u_uebersetzer/index.php
Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Löschung
Eine Löschung von Einträgen im Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis erfolgt, sofern die allgemein Beeidigung und/oder Ermächtigung endet.