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Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung

Nordrhein-Westfalen 99046031060000, 99046031060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046031060000, 99046031060000

Leistungsbezeichnung

Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung

Leistungsbezeichnung II

Eintragung der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer in das entsprechende Verzeichnis

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zur Sprachübertragung für gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Zwecke werden für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzer ermächtigt. Die Tätigkeit der Dolmetscher umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzer grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache.

Über die allgemein beeidigten Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzer führen die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte für das Land Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Verzeichnis, in das Jedermann Einsicht nehmen kann.

Die Eintragung in dem Verzeichnis wird mit dem Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung gestellt. In das Verzeichnis sind aufzunehmen:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Telekommunikationsanschlüsse,
  • Beruf,
  • etwaige Zusatzqualifikationen und
  • die jeweilige Sprache.

Die hierfür erforderlichen Daten dürfen erhoben und gespeichert werden. Das Verzeichnis darf in automatisierte Abrufverfahren eingestellt sowie im Internet veröffentlicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis
  • Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung

Voraussetzungen

Für die Eintragung muss die allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung erfolgt sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung

Wenn Sie als Dolmetscher in Nordrhein-Westfalen allgemein beeidigt oder als Übersetzer ermächtigt wurden, werden Sie in einem Verzeichnis geführt. Die Eintragung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie  zusammen mit dem Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung. Die Eintragung ist davon abhängig, dass die allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung erfolgt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antragsformular für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin und Dolmetscher sowie Ermächtigung als Übersetzerin und Übersetzer.