Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Zur Sprachübertragung für gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Zwecke werden für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzer ermächtigt. Die Tätigkeit der Dolmetscher umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzer grundsätzlich nur die schriftliche Übertragung einer Sprache.
Über die allgemein beeidigten Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzer führen die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte für das Land Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Verzeichnis, in das Jedermann Einsicht nehmen kann.
Die Eintragung in dem Verzeichnis wird mit dem Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung gestellt. In das Verzeichnis sind aufzunehmen:
- Name,
- Anschrift,
- Telekommunikationsanschlüsse,
- Beruf,
- etwaige Zusatzqualifikationen und
- die jeweilige Sprache.
Die hierfür erforderlichen Daten dürfen erhoben und gespeichert werden. Das Verzeichnis darf in automatisierte Abrufverfahren eingestellt sowie im Internet veröffentlicht werden.
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis
- Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung
Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung
Wenn Sie als Dolmetscher in Nordrhein-Westfalen allgemein beeidigt oder als Übersetzer ermächtigt wurden, werden Sie in einem Verzeichnis geführt. Die Eintragung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie zusammen mit dem Antrag auf allgemeine Beeidigung bzw. Ermächtigung. Die Eintragung ist davon abhängig, dass die allgemeine Beeidigung oder Ermächtigung erfolgt.
Antragsformular für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin und Dolmetscher sowie Ermächtigung als Übersetzerin und Übersetzer.