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Elektrofischereischein Genehmigung

Nordrhein-Westfalen 99042029006000, 99042029006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042029006000, 99042029006000

Leistungsbezeichnung

Elektrofischereischein Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung des Fischfans mit Elektrizität

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

elektrisches Fischen (Synonym), Genehmigung Elektrofischerei (Synonym), Fischen mit Strom (Synonym), Elektrofischerei (Synonym), Fischerei (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie wollen mit Strom Fische fangen, so benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen.

Dazu gehören:

  • Fang von Laichfischen
  • Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
  • wissenschaftliche Untersuchungen oder
  • die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.

Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (schriftlich)
  • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt
  • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
  • Ggf. Auflistung der Gewässer
  • Zustimmung der Fischereiberechtigten

Voraussetzungen

Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen.

Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Kosten

Bis zu EUR 50

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
  • Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Frist

Antragstellung vor Aufnahme der Tätigkeit

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Elektrofischereischein Genehmigung
  • Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten.
  • Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Dazu gehören:
    • Fang von Laichfischen
    • Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
    • wissenschaftliche Untersuchungen oder
    • die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden