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Fischfang in Fischwegen Genehmigung

Nordrhein-Westfalen 99042013006000, 99042013006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042013006000, 99042013006000

Leistungsbezeichnung

Fischfang in Fischwegen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung zum Fischen in Fischwegen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Genehmigung Fischen in Fischwegen (Synonym), Ausnahmen (Synonym), Fischen in Fischwegen (Synonym), Ausnahmegenehmigung Fischen (Synonym), Fischen beantragen (Synonym), Fischwege (Synonym), Fischfang (Synonym), Angeln (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht. Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.

Volltext

In Fischwegen sowie 25 Meter ober- und unterhalb eines Fischweges ist jede Art des Fischfangs verboten.

Wenn Sie eine Genehmigung zum Fischen in Fischwegen von der oberen Fischereibehörde erhalten möchten, erlaubt diese Ihnen zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes Fische zu fangen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über die Notwendigkeit einer Überprüfung des Fischweges zum Zwecke des Fischartenschutzes, insbesondere zum Laichfischfang.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Kostenfrei bei Maßnahmen mit überwiegend öffentlichem Interesse, ggf. höher bei erhöhtem Verwaltungsaufwand. Verwaltungsgebühr: EUR 25

Verfahrensablauf

  • Sie begründen schriftlich weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Genehmigung benötigen.
  • Sie beantragen die Genehmigung bei der oberen Fischereibehörde.
  • Die obere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
  • Die Genehmigung erlaubt es in Fischwegen zu fischen.
  • Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vor dem ersten Fischfang in Fischwegen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fischfang in Fischwegen Genehmigung
  • Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht.
  • Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.
  • In Fischwegen sowie 25 Meter ober- und unterhalb eines Fischweges ist jede Art des Fischfangs verboten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden