Fischfang in Fischwegen Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Genehmigung Fischen in Fischwegen (Synonym), Ausnahmen (Synonym), Fischen in Fischwegen (Synonym), Ausnahmegenehmigung Fischen (Synonym), Fischen beantragen (Synonym), Fischwege (Synonym), Fischfang (Synonym), Angeln (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht. Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.
In Fischwegen sowie 25 Meter ober- und unterhalb eines Fischweges ist jede Art des Fischfangs verboten.
Wenn Sie eine Genehmigung zum Fischen in Fischwegen von der oberen Fischereibehörde erhalten möchten, erlaubt diese Ihnen zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes Fische zu fangen.
Nachweis über die Notwendigkeit einer Überprüfung des Fischweges zum Zwecke des Fischartenschutzes, insbesondere zum Laichfischfang.
Kostenfrei bei Maßnahmen mit überwiegend öffentlichem Interesse, ggf. höher bei erhöhtem Verwaltungsaufwand. Verwaltungsgebühr: EUR 25
- Sie begründen schriftlich weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Genehmigung benötigen.
- Sie beantragen die Genehmigung bei der oberen Fischereibehörde.
- Die obere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
- Die Genehmigung erlaubt es in Fischwegen zu fischen.
- Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.
- Fischfang in Fischwegen Genehmigung
- Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht.
- Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.
- In Fischwegen sowie 25 Meter ober- und unterhalb eines Fischweges ist jede Art des Fischfangs verboten.