Außer Kraft - Betreuungsgeld
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Das Betreuungsgeld soll Familien mit kleinen Kindern mehr Freiräume eröffnen, damit sie ihr Familienleben nach ihren eigenen Wünschen gestalten können.
Wenn Sie ihr Kind privat betreuen, erhalten Sie seit dem 1. August 2013 auf Antrag Betreuungsgeld.
Es wird für Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, gezahlt.
Das Betreuungsgeld können Sie in der Regel vom 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat Ihres Kindes beziehen.
Sie können es schon vor dem 15. Lebensmonat beziehen, wenn Sie die ihnen zustehenden Elterngeldbeträge bereits vorher vollständig in Anspruch genommen haben.
Das Betreuungsgeld beträgt:
- ab 1. August 2013 100,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr,
- ab 1. August 2014 150,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.
- maximale Gesamtbezugsdauer: 22 Lebensmonate
- Betreuungsgeld wird maximal bis zum 36. Lebensmonat gezahlt
Wenn Sie ihr Kind privat betreuen, erhalten Sie seit dem 1. August 2013 auf Antrag Betreuungsgeld.
Es wird für Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, gezahlt.
Das Betreuungsgeld beträgt:
- ab 1. August 2013 100,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr,
- ab 1. August 2014 150,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.