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Außer Kraft - Betreuungsgeld

Nordrhein-Westfalen 99041017000000, 99041017000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041017000000, 99041017000000

Leistungsbezeichnung

Außer Kraft - Betreuungsgeld

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Herdprämie (Synonym), private Kinderbetreuung (Synonym), Betreuungsgeld (Synonym), Kinderbetreuung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Betreuungsgeld soll Familien mit kleinen Kindern mehr Freiräume eröffnen, damit sie ihr Familienleben nach ihren eigenen Wünschen gestalten können.

Wenn Sie ihr Kind privat betreuen, erhalten Sie seit dem 1. August 2013 auf Antrag Betreuungsgeld.

Es wird für Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, gezahlt.

Das Betreuungsgeld können Sie in der Regel vom 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat Ihres Kindes beziehen.
Sie können es schon vor dem 15. Lebensmonat beziehen, wenn Sie die ihnen zustehenden Elterngeldbeträge bereits vorher vollständig in Anspruch genommen haben.

Das Betreuungsgeld beträgt:

  • ab 1. August 2013 100,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr,
  • ab 1. August 2014 150,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular

Voraussetzungen

Das Kind wurde nach dem 31. Juli 2012 geboren.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • maximale Gesamtbezugsdauer: 22 Lebensmonate
  • Betreuungsgeld wird maximal bis zum 36. Lebensmonat gezahlt

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie ihr Kind privat betreuen, erhalten Sie seit dem 1. August 2013 auf Antrag Betreuungsgeld.

Es wird für Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, gezahlt.

Das Betreuungsgeld beträgt:

  • ab 1. August 2013 100,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr,
  • ab 1. August 2014 150,00 Euro monatlich für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.

Formulare

nicht vorhanden