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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Nordrhein-Westfalen 99036026017000, 99036026017000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036026017000, 99036026017000

Leistungsbezeichnung

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Leistungsbezeichnung II

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Anhänger abmelden (Synonym), Pkw entsorgen (Synonym), KFZ abmelden (Synonym), Kfz verschrotten (Synonym), Pkw abmelden (Synonym), Fahrzeug abmelden (Synonym), Anhänger verschrotten (Synonym), Anhänger entsorgen (Synonym), Anhänger stilllegen (Synonym), Bus abmelden (Synonym), Motorrad verschrotten (Synonym), Pkw außer Betrieb setzen (Synonym), Fahrzeug verschrotten (Synonym), Bus stilllegen (Synonym), Automobil (Synonym), Fahrzeug stilllegen (Synonym), Entsorgung (Synonym), Motorrad entsorgen (Synonym), Verschrottung (Synonym), Pkw stilllegen (Synonym), Pkw verschrotten (Synonym), Motorrad außer Betrieb setzen (Synonym), Lkw abmelden (Synonym), Kfz stilllegen (Synonym), Motorrad stilllegen (Synonym), Totalschaden (Synonym), Anhänger außer Betrieb setzen (Synonym), Fahrzeug außer Betrieb setzen (Synonym), Stilllegung (Synonym), Motorrad abmelden (Synonym), Auto (Synonym), Kfz außer Betrieb setzen (Synonym), Lkw stilllegen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

Volltext

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 2,10€
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Mehr erfahren
Verwaltungsgebühr: 15,90€
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
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Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
  • Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
  • Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
  • erforderliche Unterlagen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit Anhängerverzeichnis, sofern vorhanden
    • Kennzeichenschilder
  • Voraussetzungen:
    • bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis)
    • Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Beantragung: persönlich oder in Vertretung
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden