Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen
Inhalt
Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen
Begriffe im Kontext
Denkmalverzeichnis (Synonym), archälogisches Kulturdenkmal (Synonym), Mitteilung (Synonym), Eigentümerwechsel (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Eintragung in Register (2020100)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Förderung von Kultur (2060800)
Fachlich freigegeben am
31.07.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- § 6 Denkmalschutzgesetz NRW
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
- Mitteilung zum Eigentümerwechsel von unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmalen
- Die Anzeige eines Pflichtigen befreit den Anderen