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Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen

Nordrhein-Westfalen 99033019261000, 99033019261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033019261000, 99033019261000

Leistungsbezeichnung

Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmalverzeichnis (Synonym), archälogisches Kulturdenkmal (Synonym), Mitteilung (Synonym), Eigentümerwechsel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

  • § 6 Denkmalschutzgesetz NRW

Teaser

Mitteilung zum Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals

Volltext

Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).

Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

Erforderliche Unterlagen

  • formfreier Antrag

Voraussetzungen

  • formfreier Antrag

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der oberen Denkmalschutzbehörde.

Frist

Anzeige des Eigentumswechsels innerhalb von einem Monat nach Veräußerung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Mitteilung zum Eigentümerwechsel von unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmalen
  • Die Anzeige eines Pflichtigen befreit den Anderen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.