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Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel

Nordrhein-Westfalen 99033019000000, 99033019000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033019000000, 99033019000000

Leistungsbezeichnung

Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel

Leistungsbezeichnung II

Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmalliste (Synonym), Denkmalverzeichnis (Synonym), Eigentümerwechsel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie müssen den Eigentümerwechsel bei der zuständigen Denkmalbehörde anzeigen.

Volltext

Veräußern Sie ein unbewegliches Denkmal, so haben Sie und der neue Eigentümer den Eigentümerwechsel unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Die Anzeige eines Pflichtigen befreit den Anderen. 

Ohne aktuelles Adressenverzeichnis ist die Funktionsfähigkeit der Denkmalschutzverwaltung nicht sichergestellt. Wäre beispielsweise Gefahr im Verzug wäre es nicht möglich, die Eigentümer, insbesondere wenn sie nicht Bewohner des Denkmals sind, zu kontaktieren. 

Erforderliche Unterlagen

  • ggfls. Kaufvertrag oder
  • Erbschein
  •  

Voraussetzungen

Wechsel des Eigentümers

Kosten

Bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen.

Verfahrensablauf

  • Die Anzeige muss alle erforderlichen Angaben enthalten.
  • Sie kann mündlich, telefonisch, postalisch oder per E-Mail erfolgen.
  • Aus Beweisgründen empfiehlt sich eine schriftliche Anzeige.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Frist beginnt erst mit dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung (Grundbucheintragung), nicht schon mit dem Abschluss des Kaufvertrages zu laufen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch Änderungen der Kontaktdaten ohne Eigentumsänderungen z.B. durch Umzug sind anzeigepflichtig!

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeigen des Eigentümerwechsel von unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmälern
  • Anzeigepflichtig ist die rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung z.B. durch Verkauf, Schenkung oder Tausch, aber auch ein Erbfall, eine Enteignung oder Zwangsversteigerung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

formlos oder zu erfragen bei der zuständigen Denkmalbehörde