Sachkundenachweis für Mess- und Suchgeräte Anerkennung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Denkmal (Synonym), Metalldetektor (Synonym), Sondengänger (Synonym), Magnetangel (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
01.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
Der Einsatz von Metalldetektoren und anderen Suchgeräten oder von Verfahren für archäologische Forschungsarbeiten ist von einer vorherigen Sondergenehmigung abhängig
Das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, bedürfen der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt eine Person insbesondere dann nicht, wenn sie wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat.
Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.
- Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Prüfung durch die zuständigen Denkmalbehörde
- formlosen Antrag auf Sachkundenachweis stellen
- die beantragende Person muss zuverlässig sein