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Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

Nordrhein-Westfalen 99033012006002, 99033012006002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033012006002, 99033012006002

Leistungsbezeichnung

Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung für Sondengänger

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Metalldetektor (Synonym), Genehmigung für Sondengänger (Synonym), Magnetangel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

Sondengänger

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen für Forschungsvorhaben (2100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

Teaser

Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

Volltext

Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

Erforderliche Unterlagen

Antrag 

Karte des beantragten Suchgebiets 

Voraussetzungen

Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

Kosten

EUR 75

Verfahrensablauf

Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen. 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder den Onlinedienst.