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Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen

Nordrhein-Westfalen 99033012006001, 99033012006001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033012006001, 99033012006001

Leistungsbezeichnung

Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen

Leistungsbezeichnung II

Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grabungsgenehmigung (Synonym), Prospectionsmaßnahme (Synonym), Metallsonden (Synonym), Suche nach Bodendenkmälern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

Ausgrabungen

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen für Forschungsvorhaben (2100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW 

Teaser

Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.

Volltext

Grabungen nach potenziellen Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, denn weit mehr als herkömmliche Baudenkmäler können vor allem Gräber, Mauerreste, Keramik, Werkzeuge und Tierknochen wichtige Erkenntnisse über weit zurückliegende Zeiträume liefern.

Der Antrag auf die Grabungserlaubnis ist an die obere Denkmalbehörde zu richten:

  • Für Grabungen, die das Gebiet kreisfreier Städte im Regierungsbezirk berühren, ist die Bezirksregierung zuständig.
  • Für Grabungen, die sich ausschließlich im Bereich kreisangehöriger Kommunen befinden, sind die jeweiligen Kreisverwaltungen zuständig.

Die Entscheidung über den Antrag fällt in Abstimmung mit dem Fachamt für Archäologie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:

  • ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
  • Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
  • Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
  • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Suche nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen ist genehmigungspflichtig
  • Antrag ist an die obere Denkmalbehörde zu richten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
  • nutzen Sie den Onlinedienst.