Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen
Inhalt
Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen
Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen
Begriffe im Kontext
Grabungsgenehmigung (Synonym), Prospectionsmaßnahme (Synonym), Metallsonden (Synonym), Suche nach Bodendenkmälern (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
- Erlaubnisse und Genehmigungen für Forschungsvorhaben (2100200)
Fachlich freigegeben am
31.07.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.
Grabungen nach potenziellen Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, denn weit mehr als herkömmliche Baudenkmäler können vor allem Gräber, Mauerreste, Keramik, Werkzeuge und Tierknochen wichtige Erkenntnisse über weit zurückliegende Zeiträume liefern.
Der Antrag auf die Grabungserlaubnis ist an die obere Denkmalbehörde zu richten:
- Für Grabungen, die das Gebiet kreisfreier Städte im Regierungsbezirk berühren, ist die Bezirksregierung zuständig.
- Für Grabungen, die sich ausschließlich im Bereich kreisangehöriger Kommunen befinden, sind die jeweiligen Kreisverwaltungen zuständig.
Die Entscheidung über den Antrag fällt in Abstimmung mit dem Fachamt für Archäologie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
- Antrag
Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:
- ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
- Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).
- Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.
- Suche nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen ist genehmigungspflichtig
- Antrag ist an die obere Denkmalbehörde zu richten