Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

Nordrhein-Westfalen 99033012006000, 99033012006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033012006000, 99033012006000

Leistungsbezeichnung

Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Suche nach Bodendenkmälern - Genehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Grabungsgenehmigung (Synonym), Suche nach Bodendenkmälern (Synonym), Prospectionsmaßnahme (Synonym), Metallsonden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen für Forschungsvorhaben (2100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW

Teaser

Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Nachforschen nach Bodendenkmälern nur mit einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde zulässig.

Volltext

Eine Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet. Die Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist nur dann erfüllt, wenn alle mit einem archäologischen Fundplatz bzw. Fundgegenstand verbundenen Informationen den zuständigen Behörden zur Verfugung gestellt werden, sodass eine wissenschaftliche Auswertung möglich bleibt. Diese Informationen dienen der Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes NRW durch die Denkmalbehörden. Nur so kann der gesetzliche Auftrag im Interesse der Allgemeinheit erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
  • Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.

Voraussetzungen

  • schriftlicher Antrag sowie
  • ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
  • Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.

Kosten

kostenfrei

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
  • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Die Suche nach Bodendenkmälern und archäologische Grabungen sind genehmigungspflichtig.
  • Die Erlaubnis gilt bereits für alle Tätigkeiten zielgerichteten Suchens nach Bodendenkmälern.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
  • nutzen Sie den Onlinedienst.