Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grabungsgenehmigung (Synonym), Suche nach Bodendenkmälern (Synonym), Prospectionsmaßnahme (Synonym), Metallsonden (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
- Erlaubnisse und Genehmigungen für Forschungsvorhaben (2100200)
Fachlich freigegeben am
31.07.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Nachforschen nach Bodendenkmälern nur mit einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde zulässig.
Eine Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet. Die Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist nur dann erfüllt, wenn alle mit einem archäologischen Fundplatz bzw. Fundgegenstand verbundenen Informationen den zuständigen Behörden zur Verfugung gestellt werden, sodass eine wissenschaftliche Auswertung möglich bleibt. Diese Informationen dienen der Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes NRW durch die Denkmalbehörden. Nur so kann der gesetzliche Auftrag im Interesse der Allgemeinheit erfüllt werden.
- Antrag
- Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
- Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.
- schriftlicher Antrag sowie
- ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
- Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.
- Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen
- Die Suche nach Bodendenkmälern und archäologische Grabungen sind genehmigungspflichtig.
- Die Erlaubnis gilt bereits für alle Tätigkeiten zielgerichteten Suchens nach Bodendenkmälern.
- Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.