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Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

Nordrhein-Westfalen 99033004037000, 99033004037000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033004037000, 99033004037000

Leistungsbezeichnung

Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmal (Synonym), Gebäudedenkmal (Synonym), Kulturdenkmal (Synonym), Bauwerk (Synonym), Gartendenkmal (Synonym), Baudenkmal (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), Denkmaleigenschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

  • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
  • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

Teaser

Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

Volltext

m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Adressdaten des Objektes
  • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
  • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

Voraussetzungen

formloser Antrag in Textform

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
  • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
  • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

Bearbeitungsdauer

2-6 Monate

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Geschichtlicher Hintergrund eines Gebäudes
  • baugeschichtliche oder künstlerische Qualität
  • wissenschaftliche Bedeutung oder Bedeutung fürs Stadtbild

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen