Denkmalverzeichnis Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Denkmalliste (Synonym), Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis (Synonym), Ist mein Haus ein Denkmal? (Synonym), Auskunft aus der Denkmalliste (Synonym), Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.10.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Die Denkmallisten in Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich frei einsehbar. Um Auskünfte zu einer möglichen Unterschutzstellung etwa eines Hauses oder eines Bodendenkmals in einem Grundstück zu erhalten, können Bürger Anfragen an die jeweils zuständige Untere Denkmalbehörde bei der Gemeinde stellen.