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Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Nordrhein-Westfalen 99030011027000, 99030011027000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030011027000, 99030011027000

Leistungsbezeichnung

Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Leistungsbezeichnung II

Freiwilliges Soziales Jahr ableisten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Freiwilliges Ökologisches Jahr (Synonym), Gemeinwohl (Synonym), Gemeinnützig (Synonym), Freiwilliges Soziales Jahr (Synonym), FSJ (Synonym), Jugendfreiwilligendienst (Synonym), FSJ Kultur (Synonym), Freiwilliges Jahr Kultur (Synonym), FÖJ (Synonym), Bundesfreiwilligendienst (Synonym), Ehrenamt (Synonym), ehrenamtlich (Synonym), Bildungsdienst (Synonym), BAFzA (Synonym), gemeinnützig (Synonym), BFD (Synonym), Freiwilligenarbeit (Synonym), Gemeinnützigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.08.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Teaser

Sie haben die Schule beendet und können oder wollen eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht beginnen? Dann leisten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).

Volltext

Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). 
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate  verlängert werden. 
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
  • der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
  • Sie haben die Schulpflicht erfüllt (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse)
  • Sie leisten das FSJ  mindestens 6 Monate
     

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.  

Verfahrensablauf

Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten. 

  • Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
  • Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen. 
  • Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
     

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.

Frist

Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger. 

Hinweise


Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland

Rechtsbehelf

Es gibt keine Rechtsbehelfe.  

Kurztext

  • Freiwilliges soziales Jahr Förderung 
  • Interessierte ab 16 bis 26 Jahren können sich bewerben
  • Voraussetzung: Schulpflicht erfüllt
  • Bewerbung direkt bei Einsatzstelle oder beim Träger der Wahl
  • Bewerbungswege (Online-Formular oder schriftlich per Post) variieren
  • Fristen: je nach Träger unterschiedlich
  • Kosten: keine
  • Dauer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
    • Mindestdauer: 6 Monate
    • Regeldauer: 12 Monate
    • Maximaldauer: 18 Monate
    • In Ausnahmefällen: 24 Monate 
  • Sozialversicherung wird von Trägern bezahlt
  • Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen
  • zuständig: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

-    Formulare: teilweise 

-    Onlineverfahren möglich: teilweise 

-    Schriftform erforderlich: ja

-    Persönliches Erscheinen nötig: ja