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Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

Nordrhein-Westfalen 99026006005001, 99026006005001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026006005001, 99026006005001

Leistungsbezeichnung

Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

Leistungsbezeichnung II

Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ersatz nach Verlustanzeige (Synonym), Ersatz nach Verlustanzeige (Synonym), Betriebserlaubnis  (Synonym), Diebstahl Betriebserlaubnis (Synonym), Verlust Betriebserlaubnis (Synonym), Zulassungsfreie Fahrzeuge (Synonym), Zulassungsfreie Fahrzeuge (Synonym), Verlust der Betriebserlaubnis  (Synonym), Einzelbetriebserlaubnis (Synonym), Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), Betriebserlaubnis (Synonym), Verlustanzeige (Synonym), Diebstahl der Betriebserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (026)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

Ersatz nach Verlustanzeige

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines zulas-sungsfreien Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist un-verzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Volltext

Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier.

Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten. 

In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.

Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • bei Verlust:
    • Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
    • Ausweisdokument der/s Verursachenden
    • evtl. eine Bestätigung des Fahrzeughalters
    • bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • ggf. Gutachten nach § 21 StVZO

Voraussetzungen

Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugdokuments

Kosten

10,20 Euro

Verfahrensablauf

Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

  • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
  • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
  • Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Aufkommen in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde unterschiedlich: Bitte erkundigen Sie sich vor Ort.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument bzw. die Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen, Erlaubnis, Ersatz nach Verlustanzeige
  • Verlust oder Diebstahl der Betriebserlaubnis
  • Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und Antrag für die Neuausfertigung des Fahrzeugdokuments
  • Auf Verlangen der Fahrzeugbehörde: eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments
  • Zuständige Stelle: örtliche Zulassungsstelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein