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Ausbildungsförderung Beratung

Nordrhein-Westfalen 99022001018000, 99022001018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001018000, 99022001018000

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung Beratung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bafögberatung (Synonym), Bafögberatung (Synonym), BaföG (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bundesausbildungsförderung (022)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Teaser

Sie können sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAföG beraten lassen.

Volltext

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen? Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Zuständig ist immer das Amt der Universität, an der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausbildungsförderung Beratung
  • Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen?
  • Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden