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Ausbildungsförderung Änderung

Nordrhein-Westfalen 99022001011000, 99022001011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001011000, 99022001011000

Leistungsbezeichnung

Ausbildungsförderung Änderung

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BaföG (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bundesausbildungsförderung (022)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse müssen Sie unverzüglich mitteilen.

Volltext

Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.

Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.

Dazu gehören:

  • Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
  • Änderung Ihres Einkommens
  • Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
  • Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
  • Änderung Ihrer Unterkunftskosten
  • Geburt Ihres Kindes

Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.

Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die Änderung
    • Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
  • Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)

Voraussetzungen

Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.

Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.

Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.

Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausbildungsförderung Änderung
  • Änderungen in den persönlichen und finanziellen Verhältnissen können zu einer Änderung des BAföG-Anspruchs führen. Diese muss der BAföG-Berechtigte unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden