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Meisterprämie für bestandene Meisterprüfung im Handwerk beantragen

Nordrhein-Westfalen 99019071079000, 99019071079000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019071079000, 99019071079000

Leistungsbezeichnung

Meisterprämie für bestandene Meisterprüfung im Handwerk beantragen

Leistungsbezeichnung II

Meisterprämie für bestandene Meisterprüfung im Handwerk beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Meisterfortbildung (Synonym), Handwerk (Synonym), Meisterprämie (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der „Meisterprämie” in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Meisterprämie). Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. Juni 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 779)

Teaser

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung nach dem 01.07.2023 erfolgreich abgelegt haben und zum Zeitpunkt der Zeugnissaustellung in NRW leben, können Sie eine Meisterprämie beantragen.

Volltext

Mit der Meisterprämie NRW in Höhe von EUR 2.500 setzt das Land Nordrhein-Westfalen einen Anreiz für Handwerkerinnen und Handwerker, den anspruchsvollen Weg einer Meisterfortbildung zu gehen. 

Die Meisterprämie NRW richtet sich an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die ab dem 01.07.2023 ihren Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben und ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Prüfungszeugnisses in NRW haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Meisterprüfungszeugnis, das ab dem 01.07.2023 ausgestellt wurde
  • Erweiterte Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in NRW lag

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung.
  • Ihr Meisterprüfungszeugnis wurde ab dem 1. Juli 2023 ausgestellt.
  • Ihr Hauptwohnsitz liegt zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie haben bislang in keinem anderen Bundesland eine Aufstiegsprämie beantragt und/oder erhalten.

Kosten

kostenfrei

Verfahrensablauf

Sie können die Meisterprämie NRW über das Antragsportal https://meisterpraemie.nrw der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) beantragen. 

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Antrag zu stellen.

  1. Teildigitales Verfahren: Nachdem Sie den Online-Antrag ausgefüllt haben, generiert sich ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben. Drucken Sie das bereits ausgefüllte Antragsformular aus und senden es mit Ihrer Originalunterschrift per Post an die LGH (der Ausdruck ist bereits mit der Adresse der LGH versehen).
  2. Volldigitales Antragsverfahren: Bevor Sie den Online-Antrag ausfüllen, authentifizieren Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis über die BundID. Der Postversand des Antragsformulars entfällt bei dieser Variante.

Die LGH prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen bei positiver Prüfung die Meisterprämie i.H.v. 2500 Euro auf das bei der Antragstellung angegebene Konto.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.

Frist

Fristtyp: Antragsfrist Dauer (bei fester Zeit): 3 Monate nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses.

Weiterführende Informationen

Antragsportal Meisterprämie NRW https://meisterpraemie.nrw/

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                 

Bei der Meisterprämie NRW handelt es sich um eine Zuwendung. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Meisterprämie für bestandene Meisterprüfungen im Handwerk Auszahlung
    • EUR 2.500 für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
  • Voraussetzungen:
    • Meisterprüfungszeugnis wurde ab dem 01.07.2023 ausgestellt
    • Prüfung wurde in einem Gewerbe nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt
    • Hauptwohnsitz liegt zum Zeitpunkt der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses in NRW
  • Antragstellung online
  • zuständig: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antragsportal Meisterprämie NRW:

https://meisterpraemie.nrw/