Berufsschule Aufnahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- SchulG NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
- JArbSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/ - BBiG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/
- APO-BK:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000591
- VO-DV I:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000576
Wenn Sie eine duale Berufsausbildung beginnen, erfolgt die Anmeldung zur Berufsschule über Ihren Ausbildungsbetrieb. Das zuständige Berufskolleg, das Sie besuchen, richtet sich nach dem Sitz Ihres Ausbildungsunternehmens und nach dem jeweiligen Profil des Berufskollegs. Zur Erfüllung der Schulpflicht besteht ein Anspruch des Ausbildungsbetriebs auf die Aufnahme in das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Mit dem Einverständnis des Ausbildungsbetriebes haben Sie die Möglichkeit, ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg zu besuchen.
Sie erwerben während Ihrer Ausbildung in den Fachklassen des dualen Systems den Berufsschulabschluss. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen höheren allgemeinbildenden Schulabschluss (Abschlüsse der Sekundarstufe I; Abschluss der Fachhochschulreife) zu erwerben. Das Ziel der Ausbildung ist es, berufsbezogene sowie berufsübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben.
Die Berufsschulen und die Ausbildungsbetriebe sind gleichberechtigte Partner in der dualen Berufsausbildung.
Wenn Sie zu Beginn der Ausbildung noch unter 21 Jahre alt sind, sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe überwachen gemeinsam die Einhaltung Ihrer Schulpflicht.
Über die Aufnahme an einer Berufsschule entscheidet die Schulleitung.
Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
- eine Kopie des Ausbildungsvertrages
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- evtl. Passbilder
- evtl. weitere Unterlagen je nach Berufsschule
Vorliegen eines Ausbildungsvertrages für eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder ein anderweitig nachzuweisendes berechtigtes Interesse.
Auszubildende) können die Anmeldung zur Berufsschule über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Berufsschule über das Internetportal Schüler Online abgeben.
- Anmeldung zur Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems).
- Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb mit gültigem Ausbildungsvertrag.
- Anmeldung durch den Schüler oder die Schülerin bei vollzeitschulischer Ausbildung nach der Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) oder bei Aufnahme in eine vollzeitschulische Ausbildung in die Staatliche Glasfachschule Rheinbach.
- Jeder Ausbildungsbetrieb hat den Anspruch, dass seine Auszubildenden zur Erfüllung der Schulpflicht das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg besuchen, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist. Die Berufsschule (Fachklasse des dualen Systems) vermittelt einen Berufsschulabschluss.
- Je nach Vorbildung kann darüber hinaus ein höherer allgemeinbildender Abschluss erworben werden.
- Über die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium entscheidet die Schulleitung.